Energieausweis

Auf einem Tisch liegen Energieausweis und Taschenrechner

Der Nachweis für Energieeffizienz durch Energieausweise ist für Immobilienbesitzer Pflicht. Wir helfen Ihnen den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Was ist der Energieausweis?

Seit 2008 hat jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus das Anrecht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises.

Der Verkäufer oder Vermieter hat diesen auf Verlangen vorzuweisen.
Der Energieausweis liefert Informationen über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, ggfs. Empfehlungen für Sanierungen, die den Energieverbrauch senken. Der Käufer oder Mieter soll damit abschätzen können, welche Nebenkosten auf ihn zukommen.

Wenn sie gerne kompetente Hilfe hätten, dann sollten wir unbedingt miteinander reden. Wir vereinbaren eine maßgeschneiderte Vorgehensweise, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Rufen sie uns an, oder mailen sie, wir werden uns umgehend bei ihnen melden.

 

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) kennt zwei Ausweistypen für Wohngebäude.

Der verbrauchsorientierte für Wohngebäude.

 

Hier wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen, basierend auf den  Verbrauchsdaten der Vergangenheit (z.B. der Heizkostenabrechnung) und gibt somit den tatsächlichen Energieverbrauch an.

 

Der bedarsorientierte Energieausweis für Wohngebäude.

 

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt  den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an, ermittelt durch die Berechnung der Bauteile, der Heizungsanlage und aller anderen relevanten Größen. Er beinhaltet in der Regel auch immer Sanierungsvarianten mit ihren Einsparpotentialen.
 Der Bedarfsausweis ist für Eigenheime und Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten vorgeschrieben. 

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Ab dem 01. Juli 2009 muss auch für Nichtwohngebäude ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Leasing zugänglich ausgestellt  werden.
In Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen, mit über 1000qm ist der Energieausweis zu erstellen und sichtbar aufzuhängen.

Soweit die "Nichtwohnnutzung" sich nach Art der Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung nicht wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet, kann das Gebäude auch als Wohngebäude behandeltwerden., Dies gilt besonders bei einer Mischnutzung (Wohnung /Gewerbe) in der der gewerbliche Anteil weitgehend untergeordnete Bedeutung hat (bis ca. 10% der Fläche). Typische Fälle solcher "wohnähnlichen" Nutzungen sind :

  • freiberufsähnliche gewerbliche Nutzungen (kleine Planungsbüros von Architekten und Ingenieuren)
  • Fingernagel- & Kosmetikstudios
  • Anwaltspraxis
  • einfacher Laden mit geringem Publikumsverkehr

Wenn sie gerne kompetente Hilfe hätten, dann sollten wir unbedingt miteinander reden. Wir vereinbaren eine maßgeschneiderte Vorgehensweise, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Rufen sie uns an, oder mailen sie, wir werden uns umgehend bei ihnen melden.

 Zu unseren Kontaktdaten und Kontaktformular