Luftdichtung von Gebäuden
Die knappen Energiereserven der Erde und die zunehmende Nutzung fossiler Energieträger führt zu immer höheren Energiepreisen und zu einen steigenden Belastung für die Umwelt. Dies zwingt die Menschen zum Energiesparen. Mit Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber dem Rechnung getragen. Unter anderem wurde der unkontrollierte Luftaustausch zwischen erwärmter Innenluft und kalter Außenluft eingeschränkt, dies soll die Energieverluste verringern.
Der verminderte Luftaustausch ergibt sich aber nicht von alleine. Vorraussetzung dafür ist die sorgfältige Ausführung der luftdichtenden Bauteile. Dafür sorgen Winddichtungs- und Dampfbremsfolien im Dach, sowie beispielsweise Fenster und Türen, oder der Innenputz auf dem Mauerwerk. Um die Qualität der Luftdichte der Gebäudehülle zu überprüfen, gibt es als anerkanntes Verfahren das Blower-Door-Messverfahren.
Grundlage der Messung:
Normen und Empfehlungen zur Bestimmung der Luftduchlässigkeit von Gebäuden DIN EN 13829, bzw. Beiblatt zur DIN EN 13829 des FLiB e.V.
Diese Norm dient der Luftdurchlässigkeitsmessung der wärmeumfassenden Hülle von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Sie beschreibt die Anwendung des Über- und Unterdruckverfahrens in Gebäuden. Ebenso die Messung der resultierenden Luftvolumenströme in Abhängigkeit von den verschiedenen statischen Druckdifferenzen zwischen innen und außen. Die Luftdurchlässigkeiten einzelner Bauteile werden nicht bestimmt.
Das Ziel:
Die maximal zulässige Luftwechselrate, bei einem Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung) gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2002), beträgt das 3-fache des Innenraumvolumens bei einem Prüfdruck von 50Pascal (n50 3 [h-1]). Bei Gebäuden mit raumlufttechnischer Anlage (mechanische Lüftungsanlagen, Gebläse, Ventilatoren) darf das Luftvolumen maximal 1,5-fach (n50 1,5 [h-1]) innerhalb einer Stunde ausgetauscht werden.
An Einfamilienhäusern wird diese Messung schon standardmäßig angewandt. Dies kann geschehen im gebrauchsfertigen Zustand vor Einzug (MessungA). Beziehungsweise eine Messung nach Erstellung der luftdichten Ebene (vor dem Trockenausbau) zur Überprüfung und ggfs. zur Leckageortung bei nichterreichen des Zielwertes. Diese Zeitpunkt ist besonders zu empfehlen, da bei festgestellten Undichtigkeiten der Handwerker noch die Möglichkeit hat ohne großen Aufwand nachzuarbeiten.
Diese Ergebnisse sind verpflichtend in einem Messprotokoll zu dokumentieren. Bei verschiedenen Förderprogrammen z.B. der kfw ist dieser Nachweis zu erbringen.
Das Messverfahren:
Bei der BlowerDoor-Messung wird das Gebläse luftdicht in eine Tür montiert und es wird nacheinander ein Über- bzw. Unterdruck erzeugt. Die gemessene Druckdifferenz zwischen Außen- und Innenluft lässt den Strom und die Luftmenge berechnen. Die Ergebnisse werden über ein Notebook automatisch verarbeitet und in einem Protokoll ausgegeben.
Planen sie einen Neubau oder den Ausbau z.B. ihres Dachgeschosses? Dann sollten sie besonders auf die Luftdichtheit achten. Überprüfen sie den Erfolg durch eine BlowerDoor-Messung nach DIN.
Wir sollten vor ihrer Planung unbedingt miteinander sprechen. Ich mache ihnen gerne ein Angebot.
Zu unseren Kontaktdaten und Kontaktformular